Herzlich willkommen
Steuerberatung
Steuererklärung
Beratung der Kommunen
Seit mehr als 20 Jahren beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören neben dem kommunalen Finanzausgleich und dem Konnexitätsprinzip mit seinem Konnexitätsausführungsgesetz auch die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sowie die sog. kleinen Kommunalsteuern (Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Betten- bzw. Beherbergungssteuer).
Meine Veröffentlichungen zu diesen Themen
finden Sie hier .
Beratung (auch) vor Ort
Auf Wunsch berate ich Sie in Ihren Fragen rund um die Steuern auch gerne bei Ihnen zu Hause. Die Vorteile: Sie haben alle Unterlagen greifbar. Sie sparen Anfahrt und damit Zeit.
Das Beratungsgespräch findet in gewohnter Atmosphäre statt.
Über die Kontaktseite können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.
Neuregelung § 2b UStG
Ebenfalls betätige ich mich auf dem Gebiet der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere mit der Neuregelung des § 2b UStG.
Die Besteuerung erfuhr zum 01.01.2017 eine vollständige Neuregelung, die allerdings bei den meisten juristischen Personen des öffentlichen Rechts - aufgrund der Option nach § 27 Abs. 22 bzw. der neuerlichen (dritten) Verlängerung der Option durch das Jahressteuergesetz 2022 in § 27 Abs. 22a (neu) UStG - erst ab dem 01.01.2027 greift.
Hier geht es zum Direkteinstieg auf die
Seite § 2b UStG.
Weiteres Beratungsangebot
Gerne stehe ich Ihnen auch in Fragen rund um die Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Betten- bzw. Beherbergungssteuer zur Verfügung.
Hierzu können Sie mir gerne über die
Kontaktseite
eine Nachricht senden. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Letzte Änderung: 10.12.2024